Infomationen zum Patenamt in der evangelischen Kirche

Patenamt - eine Verbindung mit Verantwortung 

Das Patenamt ist eine wichtige Aufgabe mit viel Verantwortung. Der Pate, die Patin soll zum Täufling eine verlässliche Verbindung aufbauen. Das Taufversprechen im Gottesdienst ist ein Ja zum Kind und ein Ja zu Gott. Beides ist mit Leben und Geschichten zu füllen.

In der Regel werden zwei Taufpaten benötigt, wobei ein Pate/eine Patin evangelisch sein sollte. Pate kann jeder/jede werden, wer getauft und konfirmiert ist und einer christlichen Konfession angehört.

Durch Beschluss der Landessynode 2013 wurde folgendes beschlossen: Wenn keine Patin oder kein Pate evangelisch ist, kann die Taufe dennoch ermöglicht werden. Aber nur dann, wenn mindestens ein Elternteil der evangelischen Kirche angehört und für die christliche Erziehung des Täuflings sorgt. Wenn kein evangelischer Elternteil vorhanden ist, muss eine Patin oder ein Pate der evangelischen Kirche angehören, damit die Taufe durchgeführt werden kann.

 

Wer aus der Kirche ausgetreten ist, kann kein Patenamt übernehmen!

Die Paten werden ins Stammbuch eingetragen. Einmal eingetragene Paten können später aus dem Stammbuch nicht mehr gestrichen werden. Neue Paten können jedoch hinzugefügt werden.

Wenn die Taufpaten nicht in Steinfurt wohnen, brauchen wir eine Patenschaftsbescheinigung der jeweiligen Kirchengemeinde oder Pfarrgemeinde des Taufpaten. Eine Patenbescheinung ist direkt beim Gemeindebüro oder Pfarrbüro der Gemeinde zu erhalten.

Wie viele Paten darf man wählen?
Bei uns sind mindestens 2 Paten zu nennen. Ein Pate oder eine Patin soll evangelisch sein. Es können aber auch mehr als 2 Paten für ein Kind das Patenamt übernehmen.

Was ist das Patenamt?
Der Begriff "Pate" kommt vom lateinischen "pater", Vater. Ein Pate - und analog die Patin - sind so etwas wie elterliche, erwachsene Freunde, die das Patenkind auf seinem Lebens- und Glaubensweg begleiten. Sie haben also eine wichtige Aufgabe in der Hinführung zum Glauben. Viele denken heute noch, dass den Paten im Todesfall die Sorgepflicht zufällt. Dies ist heute nicht mehr der Fall.

Wer darf Pate werden?
In der evangelischen Kirche darf jedes konfirmierte Kirchenmitglied Pate werden. In der katholischen Kirche sollte der Pate / die Patin mindestens 16 Jahre alt und gefirmtes Mitglied der Kirche sein.

Darf auch jemand Pate werden, der nicht in der Kirche ist, oder einer anderen Religion angehört?
Das geht nicht!

Wann endet die Patenschaft?
In der evangelischen Kirche formal nach der Konfirmation. In der katholische Kirche endet die Patenschaft nicht.